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Wer in der Schweiz eine Straftat erlitten hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen Opferhilfe beanspruchen. Die Beratungsstelle sowie das Frauenhaus Region Biel sind vom Kanton Bern anerkannte Opferhilfe-Beratungsstellen für weibliche Opfer von häuslicher Gewalt.


Frauenhaus

Das Frauenhaus bietet Frauen und deren Kindern, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, Schutz und Unterkunft an. Es steht allen Frauen offen - unabhängig von Nationalität, Konfession oder Aufenthaltsstatus.

Die Adresse des Frauenhauses ist geheim. Für eine Aufnahme ins Frauenhaus ist eine Anmeldung (telefonisch oder persönlich) durch die betroffene Frau selber erforderlich. Als anerkannte Opferhilfeberatungsstelle unterstehen wir der Schweigepflicht nach Opferhilfegesetz.

Der Aufenthalt im Frauenhaus ist eine Zwischenlösung. Die Frauen haben die Möglichkeit, sich mit ihrer Situation auseinanderzusetzen und neue Lebensperspektiven zu entwickeln. Sie entscheiden selbstverantwortlich, wie sie in Zukunft ihr Leben gestalten und welche Schritte sie unternehmen wollen. In Beratungsgesprächen helfen wir Ihnen, Lösungsmöglichkeiten zu finden.

Während des Aufenthaltes im Frauenhaus wird jede Frau und jedes Kind von einer Bezugsperson begleitet. Die Beratungsarbeit ist in zwei Fachbereiche aufgeteilt.

  • Frauenberatung
  • Mutter- und Kinderberatung

Frauenberatung

Ein Eintritt ins Frauenhaus ist mit grossen Veränderungen im Alltag der Frauen verbunden. Es ergeben sich neue Fragestellungen, welche die Bezugspersonen mit den Bewohnerinnen besprechen. In der Beratung respektieren wir die Entscheidungen der Frau.

Wir bieten:

  • Krisenintervention
  • Unterstützung bei der Verarbeitung der Gewalterlebnisse
  • Informationen über rechtliche Grundlagen
  • Gruppenatelier in Körperarbeit im Frauenhaus
  • Vernetzung mit anderen Institutionen
  • bei Bedarf Begleitung zu Besprechungen mit Behörden, Polizei und Gerichten
  • Hilfe bei der Zukunftsplanung

Entschliesst sich eine Frau, zum Partner oder zur gewaltausübenden Familie zurückzukehren, vermitteln wir ihr Adressen von Paar- und Familienberatungsstellen. Zudem besprechen wir mit ihr, wie sie sich und die Kinder bei zukünftiger Misshandlung schützen kann. Bei Bedarf bieten wir Nachberatung nach dem Aufenthalt im Frauenhaus an.


Mutter- und Kinderberatung

Im Fachbereich „Mutter- und Kind" stehen die Kinder im Mittelpunkt. Auch sie sind oftmals von der Gewalt in der Familie mit betroffen, sei es als Zeuge oder weil sie selbst misshandelt wurden. Deshalb ist es wichtig, dass ihre Bedürfnisse ernst genommen werden und sie die notwendige Unterstützung erhalten.

Wir bieten:

  • Einzelgespräche mit der Mutter und den Kindern
  • Stärkung der Kompetenzen der Mutter
  • Rechtliche Beratung und Information
  • Vernetzung mit anderen Institutionen
  • Kinderanimation am Mittwochnachmittag
  • Malatelier
  • Mutter-Kind-Gruppe

Bei Bedarf bieten wir Nachberatung für die Mutter und/oder die Kinder nach dem Aufenthalt im Frauenhaus an.


Ambulante Beratungsstelle des Frauenhauses Biel

Die ambulante Beratungsstelle ist eine vom Kanton Bern anerkannte Opferhilfe-Beratungsstelle.

Die Beratungsstelle bietet allen Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, ambulante Beratungen an, wenn sie:

  • im Moment keinen Aufenthalt im Frauenhaus wünschen oder benötigen
  • sich (noch) nicht von ihrem Partner trennen können oder wollen
  • vorübergehend bei Verwandten oder Bekannten oder an einem anderen Ort Schutz finden
  • vom Partner bereits getrennt und in einer eigenen Wohnung leben, aber weiterhin Gewalt erleben

Das Angebot richtet sich ebenfalls an Angehörige – vor allem an die Kinder der gewaltbetroffenen Frauen. Alle Gespräche sind vertraulich.


Opferhilfegesetz

Wer in der Schweiz eine Straftat erlitten hat und dadurch in seiner körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität beeinträchtigt worden ist, kann Opferhilfe beanspruchen. Die Opferhilfe steht auch den Angehörigen des Opfers offen.

Die Opferhilfe umfasst folgende Leistungen:

  • Beratung

Spezialisierte Beratungsstellen wie die Beratungsstelle Frauenhaus Region Biel beraten und begleiten Opfer und ihre Angehörigen. In den Gesprächen stehen die Rechte des Opfers wie auch die Bewältigung der Gewaltsituation im Vordergrund. Die Beratungsstellen sind in der Schweiz frei wählbar. Die Beratung ist kostenlos. Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle unterstehen einer strengen Schweigepflicht.

  • Soforthilfe und längerfristige Hilfe

Die Soforthilfe deckt die dringenden Hilfsbedürfnisse nach einer Straftat ab: Dies kann medizinische, psychologische, soziale oder juristische Hilfe sein. Aber auch eine Notunterkunft kann über die Soforthilfe finanziert werden. Die Soforthilfe ist unentgeltlich. Das Opfer muss diese Leistungen nicht zurückbezahlen. Bei der längerfristigen Hilfe wird jedoch das Lohneinkommen des Opfers berücksichtigt.

  • Entschädigung und Genugtuung

Grundsätzlich muss der Täter für den Schaden aufkommen. Wenn der Täter nicht bezahlen kann, übernimmt unter bestimmten Bedingungen die Opferhilfe diese Beträge. Wichtig ist, dass ein Gesuch innerhalb von 5 Jahren ab Tatdatum bei der Opferhilfe eingereicht wird, sonst verfallen die Ansprüche.


Krisenintervention

Beratungsstelle und Frauenhaus sind Kriseninterventionsstellen. Frauen, die dringend Schutz und Unterkunft brauchen, können Kontakt über die Nummer 032 322 03 44 aufnehmen. Es ist wichtig, dass die Frau selber anruft. Wir nehmen keine Frauen auf, die andere Institutionen oder eine vertraute Person des Opfers einweisen möchten.

Am Telefon schildert die Frau kurz ihre aktuelle Situation. Ist sie in Gefahr oder erfährt sie massive Drohungen, wird mit ihr abgeklärt, ob das Frauenhaus das richtige Hilfsangebot ist. Wenn das Frauenhaus Biel im Moment keinen Platz hat, suchen wir einen Platz in einem anderen Frauenhaus oder vermitteln ihr eine andere Notunterkunft.

Ausserhalb der telefonischen Öffnungszeiten empfehlen wir, bei Bedrohung oder Gewalt folgende Stellen zu kontaktieren:

  • Polizei: Tel.: 117
  • Ärztlicher oder psychiatrischer Notfalldienst
  • Dargebotene Hand: Tel.: 143